EEG und KfW

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Durch das EEG wird die Abnahme und die Vergütung von gewonnenem Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energiequellen geregelt. Hierdurch sind alle Netzbetreiber verpflichtet, den erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und nach §§ 6 bis 12 zu vergüten.
Die Einspeisevergütung wird Ihnen auf 20 Jahre garantiert!
Der durch Ihre Photovoltaikanlage in das öffentliche Netz eingespeiste Solarstrom bringt Ihnen dabei mehr Geld ein, als Sie selbst für bezogenen Strom zahlen müssen. Die Höhe der Vergütung ist hierbei abhängig vom Jahr der Inbetriebnahme Ihrer Anlage und wird für 20 Jahre garantiert. Es gilt zu beachten, dass die Einspeisevergütung für Neuanlagen ab dem 1. Januar 2009 jährlich um 8% bzw. ab 2011 um 9% gesenkt wird.

Das KfW-Programm "Solarstrom erzeugen"
Die KfW bietet zur Modernisierung und Energieeinsparung bundesweit Förderkreditprogramme an. Die Fördermittel stehen privaten und gewerblichen Antragstellern sowie Landwirten zur Verfügung. Das Förderprogramm „Solarstrom erzeugen“ richtet sich vor allem an Privatleute, die kleinere bis mittlere Anlagen installieren möchten. 

Wer wird durch das Programm "Solarstrom erzeugen" gefördert?
Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung, zur Erweiterung oder zum Erwerb von kleineren Photovoltaik-anlagen bis zu einem Darlehensbedarf von 50.000 Euro (z. B. Privatpersonen, gemeinnützige Investoren, private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft , Freiberufler, Landwirte).

Wie wird gefördert?
Sie erhalten langfristige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren, die Sie bei einer durchleitenden Bank oder Sparkasse (in der Regel über die Hausbank) beantragen. 

Was wird gefördert?
Gefördert werden die Investitionskosten für die Errichtung, die Erweiterung oder den Erwerb einer Photovoltaik-anlage sowie den Erwerb eines Anteils an einer Photovoltaikanlage im Rahmen einer GbR. Darüber hinaus werden auch die Kosten für Messeinrichtungen, Planung, Montage und notwendige Netzanschlüsse gedeckt.

Finanzierungsumfang
Der Höchstbetrag liegt bei 100 % der Kosten, maximal gefördert werden 50.000 Euro je Vorhaben. Die Laufzeit beträgt in der Regel bis zu 20 Jahre mit maximal drei tilgungsfreien Anlaufjahren. 

Verzinsung
Die Zinsfestschreibung gilt wahlweise für 5 oder 10 Jahre bei Zusage oder Antragseingang, je nachdem zu welchem Zeitpunkt der Zinssatz für den Kreditnehmer günstiger ist. Während der tilgungsfreien Anlaufjahre werden lediglich die Zinsen vierteljährlich auf den abgerufenen Kreditbetrag berechnet.

Antrag
Wichtig ist, dass der Kreditantrag vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank gestellt wird. Hierzu fügen Sie dem Antrag Ihre Kalkulation und den Kostenvoranschlag Ihres Fachhandwerkers bei.

Auszahlung
Sobald Ihnen die Rechnungen für Ihre Anlage vorliegt, reichen Sie diese bei der KfW ein. Die Auszahlung erfolgt in der Regel nur wenige Tage später.

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